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Pferde-Betreuung und Hobby-Landwirtschaft
Gewerbliche Pferde, wie sie in Reitställen anzutreffen sind, oder Tiere, die einen aktiven und vollerwerbslandwirtschaften
Zug- und Pflugdienst verrichten, können verständlicher Weise nicht von uns betreut werden.
Anders verhält es sich jedoch bei Pferden in der Nähe zum Haus eines Hobby-Landwirtes oder sonstigen Pferdefreundes.
Gleiches gilt für Federvieh, Schafe und Ziegen.
Wer leistet das? Unter der Voraussetzung, dass die Haushüter keine ausgebildeten Tierpfleger sind, und nicht aus dem medizinischen Umfeld der Tierärzte kommen, sind wir jedoch durch Berufserfahrungen einzelner Mitarbeiter trotzdem in der Lage, die Betreuung von Pferden und sonstigen "Einzel"-Tieren zu übernehmen. Ausschlaggebend ist die nicht gewerbsmäßige Haltung Dabei ist die nicht gewerbliche Haltung der Tiere ausschlaggebend. Im Rahmen und Umfang des Betriebshaftpflichtvertrages mit der Nürnberger Versicherung, besteht Versicherungsschutz für die Tätigkeit des Haushüters auch als Tierhüter, gemäß § 834 BGB als Tieraufseher (siehe ABG § 6,2 (PDF) ). Es gilt jedoch zu beachten, dass die gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen Tierhalters hierdurch nicht ersetzt wird. Exakte Voraussetzung auf Kundenseite Haftung für Gesundheitsschäden bei den Tieren sind immer ausgeschlossen. Wir handeln aus diesem Grund jedoch eng nach der Standard-Tierbetreuungsliste sowie den individuellen Checklisten für die Tier-Gattung, z. B. der Pferde-Betereuungs-Checkliste, die uns vom Kunden mit detaillierten Vorgaben und Handlungsanleitungen zu übergeben ist. Reittiere werden durch Haushüter nicht beritten.Wenn Sie mehr Informationen zu dem Thema Pferde-Betreuung wünschen, so fordern Sie einfach unsere Sonderpreisliste an. Ebenso stehen wir Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Unser Urheberrecht:Die Inhalte von den durch uns erstellten Dokumenten und Checklisten sowie die hier dargestellten weiteren Texte und Inhalte, die durch uns geschaffen wurden, sind unser geistiges Eigentum und urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung dieser Inhalte durch Dritte ohne unsere Zustimmung ist nicht gestattet. Stand 01.04.2011 |